Wer sind wir?
Wir sind eine ambulante Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchgefährdete, deren Angehörige und Kurberatung. Unser Team besteht aus zwei Suchttherapeutinnen, einem Sozialarbeiter und einer Kurberaterin des Müttergenesungswerkes, die neben der Suchtberatung Kurberatung für Mütter und Väter anbietet, die Unterstützung bei der Beantragung einer Mutter/Vater Kind Kur wünschen.
Wir sind da für:
- Personen, die sich wegen einer Substanzabhängigkeit (z.B. von Alkohol, illegalen Drogen, Medikamenten, Nikotin, Mischkonsum) beraten lassen möchten
- Personen, die einen Missbrauch der o.g. Substanzen betreiben oder suchtgefährdet sind
- Angehörige von Betroffenen (z.B. Partner, Eltern, Kinder u.a.)
- Personen mit nichtstoffgebundenen Süchten (z.B. Essstörungen)
- Personen mit pathologischen Glücksspiel oder Internetgebrauch
Was können Sie für sich erreichen?
- Informationen zu Suchterkrankungen/Substanzmissbrauch
- Umgang und Bewältigung der Suchterkrankung
- Körperliche und seelische Stabilisierung
- Stärkung eigener Kräfte, um das Leben aktiv zu gestalten
- Neuorientierung in verschiedenen Lebensbereichen
- Vermeidung von Rückfällen, Krisenmanagement
- Ausweg finden in seelischen Notsituationen und/oder bei eingetretenem Rückfall
- Wiederherstellung und Erhalt der Erwerbsfähigkeit
Was bieten wir an?
- Einzel- und Gruppenberatungsgespräche für Betroffene und/oder deren Angehörige
- Hilfe und Begleitung in Krisensituationen (z.B. Rückfall)
- Bei Bedarf Hausbesuche und aufsuchende Arbeit
- Unterstützung bei der Wahrnehmung sozialer Rechte und/oder bei der Lösung von Konflikten in der Familie und dem sozialen Umfeld
- Vermittlung in stationäre Behandlung (Entgiftung, Entwöhnung, Mutter/Vater-Kind-Kur)
- Unterstützung bei der Antragsstellung
- Ambulante Nachsorgebehandlung nach einer stationären Entwöhnungsbehandlung
- Information über und Vermittlung in Selbsthilfegruppen
- Beratung bei Führerscheinentzug und MPU Vorbereitung
- Suchtakupunktur
Unsere Beratungsstelle kann:
- Kostenlos
- Anonym
- Ohne Krankenschein
- Ohne Überweisung
- Telefonisch
- Per email
- Persönlich
in Anspruch genommen werden.
Die Mitarbeiter der PSBS unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht gemäß § 203 StGB sowie Zeugnisverweigerungsrecht § 53 StPO.
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